Im Sommer 2012 habe ich mich von Dr. Michael Weber in Laserakupunktur ausbilden lassen. Seitdem praktiziere ich Laserakupunktur mit dem Laserpen (einem dicken Kugelschreiber ähnlichen Gerät), mit dem Laserneedlegerät (LightNeedle) und mit einer Laserdusche bei Kindern und Erwachsenen.
Laserakupunktur verbindet den Jahrtausende alten Erfahrungsschatz der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) mit High-Tech-Phototherapie. Bei der Laserakupunktur dringt der Lichtreiz in den Akupunkturpunkt. Es kommt zu keinem Einstich. Aus diesem Grund ist die Methode sehr gut geeignet für Patienten mit Nadelangst, schmerzempfindliche Patienten und Kinder. Die Vorteile der Methode gehen aber über das „Nicht-Stechen“ hinaus. Die Lichtnadeln oder der Laserpen lösen photobiologische Effekte im Gewebe aus, die die Effekte der Akupunktur verstärken und fördern.
Es werden in der Literatur 5 Wirkprinzipien beschrieben:
Durch diese Wirkprinzipien können mit der Laserakupunktur zahlreiche Krankheiten gebessert oder geheilt werden.
Die Diagnosen orientieren sich an der WHO-Liste für Akupunktur.
Häufige Diagnosen meiner erwachsenen Patienten sind: Erkrankungen der Atemwege (Infektanfälligkeit, rezidivierende Brochitiden oder Nasennebenhöhlenentzündungen), Allergien, Hauterkrankungen, Schmerzen des Bewegungsapparates und des Kopfes, Migräne, Trigeminusneuralgien, Tinnitus, Erschöpfungszustände, Burn-out und Schlafstörungen, psychische Dysbalancen, Frauen mit Schwangerschaftsproblemen oder Wechseljahrsbeschwerden und vieles mehr. Säuglinge kommen oft mit Anpassungs- und Regulationsstörungen. Kinder und Jugendlichen kommen häufig wegen Infektanfälligkeit, Allergien, Hauterkrankungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Einnässen und Verhaltensauffälligkeiten.
Haben Sie/habt ihr Interesse an der chinesischen Medizin, erfolgt zunächst ein kostenloses Informationsgespräch mit der Ärztin. Es wird abgeschätzt, ob chinesische Medizin bei Ihrer/eurer Problematik erfolgversprechend ist und Fragen zum Ablauf und zu den Kosten werden beantwortet.
Bei beidseitigem Einverständnis wird dann ein Termin zur Erstanamnese (ausführliches Aufnahmegespräch, Zungen- und Pulsdiagnostik) vereinbart.